Als Notarin und Urkundsperson trage ich durch Anleitung der Parteien bei der Begründung von Rechten dafür Sorge, dass streitige Fälle gar nicht erst aufkommen.
Dabei dient meine Tätigkeit als Notarin auch ganz wesentlich dem Schutz der unerfahrenen und rechtlich ungewandten Beteiligten vor rechtlicher Benachteiligung und gewährleistet Rechts- und Beweissicherheit.
Aus diesem Verständnis des Amtes als Notarin heraus betreue, gestalte, beurkunde und wickle ich Ihre beurkundungsbedürftigen Angelegenheiten ab.
Ebenso übernehme ich selbstverständlich Beglaubigungstätigkeiten.
Bitte wenden Sie sich zur vorherigen Vereinbarung eines Termins an mein Sekretariat.